Bullerjan® und die BImSchV
Das sollten Sie wissen:
In seiner Sitzung am 3. Dezember 2009 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Novellierung der sog. Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV) zugestimmt, die am 22. März 2010 in Kraft
getreten ist. Mit der erfolgten Verabschiedung der Novellierung der 1. BImSchV haben Bullerjan® - Kunden und Betreiber nun Planungssicherheit.
Die Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung hat als wesentlichen Inhalt u. A. die Einhaltung von strengeren Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxyd und Feinstaub sowie höhere
Mindestwirkungsgrade.
Wichtig für Sie:
Alle Bullerjan® - Öfen, die sich derzeit im Verkaufsprogramm befinden, erfüllen die Anforderungen der BImSchV Stufe I und II und sind somit uneingeschränkt nutzbar.
Diese Geräte müssen in der Zukunft weder stillgelegt noch ausgetauscht werden. Auch eine Nachrüstung mit Filtern ist für diese Geräte nicht nötig.
Bei Fragen helfen wir Ihnen unter der Tel.: 033878/900080 gerne weiter.
Bullerjan® - die kanadische Antwort auf Kälte!